Frauen und Männer müssen im Job gleich bezahlt werden – Unterschiede dürfen nicht mit Verhandlungsgeschick begründet werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag. Die Anwälte der Klägerin sprechen von einem Meilenstein.

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag ein gewichtiges Urteil gefällt. Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen dürfen Arbeitgeber künftig nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründen. Die Vermutung der Diskriminierung sei damit nicht widerlegbar. Die höchste Instanz stärkt damit deutlich den Anspruch auf Gleichberechtigung. Für Kritiker stellt das Urteil eine Einschränkung der Vertragsfreiheit dar.
Die Klägerin, eine 44-jährige Dresdnerin, hatte einen Verdienstunterschied zu einem männlichen Kollegen, welcher beinahe gleichzeitig eingestellt wurde, festgestellt. Anstatt zu verhandeln, klagte sie. Mit dem Urteil gaben die höchsten Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin recht. Nun stehen ihr eine Nachzahlung und Entschädigung zu.
Neben der Vertragsfreiheit berief sich die Arbeitgeberin auf das Verhandlungsgeschick des Mannes. Er soll ein höheres Grundentgelt gefordert haben, die Arbeitgeberin sei dem nachgekommen. Eigentlich einleuchtend: Die Richter konnte sie damit allerdings nicht überzeugen.
Richterin: Diskriminierung nicht widerlegt
Wenn Frauen und Männer trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, erklärte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Die Vermutung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wurde trotz des Arguments, der Mann habe besser verhandelt, nicht widerlegt. Damit kippte das Bundesarbeitsgericht Urteile aus Vorinstanzen in Sachsen.
Die 44-jährige Dresdnerin erhält eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro und eine Entschädigung von 2 000 Euro. Ihre Anwälte sprechen von einem Meilenstein in dem Kampf zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.