Ibrahim A. hat am Mittwoch zwei Menschen in einem Regionalexpress getötet und sieben weitere zum Teil schwer verletzt – doch es war nicht das erste Mal, dass der Palästinenser unvermittelt auf einen anderen Menschen eingestochen hat. Pleiteticker.de liegt exklusiv das Urteil gegen Ibrahim A. vor – es enthält schockierende Details!

Pleiteticker.de liegt exklusiv das Urteil vor, mit dem das Amtsgericht St. Georg in Hamburg Ibrahim A. im August 2022 schuldig gesprochen hat. Der Mann, der gestern zwei Menschen in einem Regionalzug tötete und sieben weitere zum Teil schwer verletzte, wurde damals wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl zu einem Jahr und einer Woche Haft verurteilt.
Der Tatbestand beschreibt sich wie folgt: Ibrahim A. stand im Januar 2022 in der Warteschlange vor einer Hamburger Obdachlosenunterkunft, sprach sein Opfer an, ob er Afghane sei – dieser antwortete „Nein“, sagte er sei Kurde, drehte sich wieder weg. Plötzlich, so das Urteil, sprang Ibrahim A. auf den Rücken seines Opfers und schlug ihm mit der Faust gegen den Kiefer. Wörtlich heißt es weiter: „Sodann zog der Angeklagte ein Klappmesser mit einer Klinglänge von 10,5 cm und stach mehrfach auf den Zeugen B. ein.“
Das Opfer habe von der Attacke insgesamt fünf Stichverletzungen im rechten Arm „mit einer Tiefe von 2 cm bis 4 cm und vollständiger Durchtrennung der Sehne sowie der Arterie des ellenseitigen Handbeugers“ davon getragen. Er habe außerdem eine Wunde am linken Arm sowie eine oberflächliche Schnittverletzungen am Hals und eine ca. 5 cm lange tiefe Wunde am Handgelenk erlitten – „Letztere ging mit einer Nervenschädigung einher.“
Ibrahim A. sei nach dem Angriff vom Tatort geflohen. Laut Urteil sei er noch am selben Tag zu einem Discounter gegangen und habe Lebensmittel im Wert von rund 18 Euro gestohlen.
Eine schreckliche Tat und ein unfassbares Urteil
Doch das wirklich Unfassbare ist etwas anderes: Bei der Entscheidung über das Strafmaß für den Messer-Angriff entschied das Gericht nicht nur den Drogenrausch zum Tatzeitpunkt, sondern auch drohende Drogenabhängigkeit, die fehlenden Deutschkenntnisse und die Schlafprobleme, die der Mann in der Untersuchungshaft (in der er zum Zeitpunkt des Urteils schon seit einigen Monaten einsaß) entwickelte, strafmildernd zu berücksichtigen! Genau heißt es: „Ferner wurde zu Gunsten berücksichtigt, dass die Haftbedingungen für den Angeklagten besonders schwer waren.“
Weiter: „Er ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Ebenfalls entwickelte er Schlafprobleme während der Haft. Letztlich wurde zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass die Substituierung mit Methadon während der Untersuchungshaft medizinisch nicht angezeigt war und den Angeklagten in der Folge in die Gefahr einer Abhängigkeit von Methadon und Heroin gebracht hat.“
Zu Lasten von Ibrahim A. wertete man, dass „er zwei Varianten der gefährlichen Körperverletzung verwirklicht hat. Ferner ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft und es entstanden durch seine Tat schwere Verletzungen“ bei seinem Opfer. Obwohl Ibrahim A. zum Tatzeitpunkt Whiskey, Heroin und Kokain konsumiert hatte, sah das Gericht grundsätzlich kein eingeschränktes Urteilsvermögen.
Strafmilde wegen Drogensucht und Schlafproblemen
Das Gericht entschied nach Abwägung aller „Strafzumessungsgesichtspunkte“, dass eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für die Messer-Tat angemessen sei. Grundsätzlich hätte es nach dem selbst genannten Strafrahmen (§ 224 Abs. 1) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängen können.
Das bedeutet: Der Mann war zum Zeitpunkt des Messer-Angriffs im Zug wahrscheinlich nur deshalb schon auf freiem Fuß, weil das Gericht seine Drogensucht, die schlechten Deutschkenntnisse und Schlafstörungen strafmildernd berücksichtigte.
Hätte das Gericht nicht milde entschieden, weil die Haftbedingungen ihrer Ansicht nach „besonders schwer waren“, wäre es vielleicht nie zu dem Blutbad im Regionalexpress gekommen. Der Haftbefehl gegen A. wurde am 19. Januar – sechs Tage vor der Messerattacke mit sieben Verletzten und zwei Toten – aufgehoben, weil die Untersuchungshaft das Urteil von einem Jahr Haft zu überschreiten drohte.