Innenministerin Faeser möchte neben ihrem Bundes-Amt auch noch Ministerpräsidentin Hessens werden. Dafür hat sie ihren Social Media Auftritt als Innenministerin zu einem Privataccount für ihre Hessen-Kandidatur umgewidmet. Die Bundestagsverwaltung untersucht jetzt, ob dies nun als illegale Parteispende gewertet werden kann.

Aus dem amtlichen Twitter-Account von Nancy Faeser wurde am Donnerstag ein privater Account, auf dem die hessische SPD-Spitzenkandidatin jetzt Wahlkampf betreibt.
Faeser hatte ihren Twitter-Account vom 18. Februar 2022 bis 2. Februar 2023 durch ihr Ministerium betreuen lassen und für ihre amtliche Öffentlichkeitsarbeit verwendet. In dieser Zeit stieg die Zahl der Follower enorm. Nach Angaben ihres Ministeriums waren es Anfang März 2022 bereits 84.982 und kurz vor dem Ausstieg der Behörde Ende Januar dieses Jahres 142.605. „Persönliche Accounts in Sozialen Medien von Politikerinnen und Politikern können nur dann von einem Ministerium betreut werden, wenn die Accounts ausschließlich der amtlichen Kommunikation dienen“, teilte das Ministerium dazu mit.
Diesen Account jetzt zu Wahlwerbung-Zwecken wieder in einen privaten Account umzuwandeln und dabei trotzdem von der als Ministerin gewonnenen Reichweite zu profitieren, sorgt nicht nur für Kritik, sondern könnte auch als illegale Spende gewertet werden.
Die Bundestagsverwaltung untersucht jetzt, ob der Umgang von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit ihrem Twitter-Account eine möglicherweise unzulässige Parteispende darstellen könnte. Dies bestätigte ein Sprecher dem Tagesspiegel am Mittwoch. Aus diesem Anlass werde eine „Sachverhaltsaufklärung“ durchgeführt, sagte der Sprecher.
Nach dem Parteiengesetz darf eine Partei keine Spenden bzw. geldwerten Leistungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften annehmen. Der Bund ist eine solche Körperschaft. Derartige unzulässige Spenden müssen nach der Regelung unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet werden. Geschieht dies nicht, drohen Rückforderungen nach „in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages“, berichtet Legal Tribune Online. Die Bundestagsverwaltung muss deswegen prüfen, ob in der temporären amtlichen Zuarbeit für den Account eine geldwerte Leistung liegen könnte, die einer Parteispende gleichzusetzen ist.
Für Faeser könnte die Umwandlung also fatale Folgen nicht nur für ihr Ansehen, sondern auch für die Parteikasse haben.