Die Grünen in Bayern wollen den Landtag und die Landesregierung paritätisch besetzen. Dafür planen sie eine Änderung des Wahlrechts und der Landesverfassung.

Ginge es nach den Grünen, so soll der bayerische Landtag demnächst verpflichtend zur Hälfte mit Frauen besetzt sein. Auch die Landesregierung soll paritätisch besetzt werden müssen. Dafür wollen die Grünen nicht nur das Wahlrecht, sondern auch die bayerische Verfassung ändern. Am Freitag stellten die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und frauenpolitische Sprecherin Eva Lettenbauer ihre Pläne vor. „Politik, die stärker aus der Perspektive von Frauen gemacht wird, ist eine bessere Politik“, behauptet Schulze. Ihre Pläne ließen sich die Grüne bereits absegnen – von einer Expertin, die der Partei nahesteht.
Zwei Direktkandidaten
Konkret wollen die Grünen zwei Veränderungen. Einerseits sollen Parteien fortan ein „Stimmkreisduo“, also zwei Direktkandidaten aufstellen. Eine Frau und einen Mann. Dafür soll die Anzahl der Wahlkreise von 91 auf 44 sinken. Die Wähler hätten dann die Möglichkeit, mit zwei Erststimmen jeweils eine Frau und einen Mann zu wählen. Die gewählten Direktkandidaten könnten demnach auch aus verschiedenen Parteien sein.
Zwar sieht die zweite Änderung keinen direkten Zwang zur Parität der Listenmandate vor, allerdings sollen die Mandate paritätisch zugeteilt werden. Stattdessen wollen die Grünen, dass Mandate abwechselnd nach Frauen und Männern besetzt werden. So kann es vorkommen, dass Frauen von unteren Listenplätzen in den bayerischen Landtag einziehen, auch wenn der Platz eigentlich einem Mann zustehen würde. Sollten für eine paritätische Verteilung nicht ausreichend Männer oder Frauen verfügbar sein, so bleiben die restlichen Plätze unbesetzt.
Juristin: „ohne Frage verfassungskonform“
Ihren Gesetzesentwurf ließen die Grünen bereits durch eine Juristin prüfen. Die neue Regelung sei „ohne Frage verfassungskonform“, erklärte Silke Laskowski, Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Kassel. Zudem sei der Gesetzesentwurf „innovativ und komplett neu“. Die Professorin ist außerdem Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags.

Interessant: Laskowski besuchte in der Vergangenheit Parteiveranstaltungen der Grünen. 2011 nahm die in Hessen lehrende Juristin am Frauenforum der Grünen Nordrhein-Westfalen teil. In Bayern referierte sie 2018 beim Grünen Frauenempfang, dabei forderte sie ein Paritätsgesetz. Zudem erklärte sie das aktuelle Wahlrecht als verfassungswidrig und die Überrepräsentation von Männern als Fortführung der Politik der NS-Zeit. Organisiert wurde die Veranstaltung von Verena Osgyan, die derzeitige stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Außerdem dokumentierte sie den Frauenempfang auf ihrem Blog.
Verfassungswidriger „Unsinn“
Der Staatskanzleichef Florian Herrmann bezeichnete den Vorstoß der Grünen als „verfassungswidrigen Unsinn“. „Den Grünen gehen offenbar die Ideen aus, wenn sie jetzt schon an der Verfassung herumdoktern wollen mit einem Konzept, das unser hochdemokratisches bayerisches Landtagswahlrecht aushöhlt und die Bürgerbeteiligung einschränkt“, sagte der CSU-Politiker. „In einer Demokratie müssen Wahlen allgemein, unmittelbar, gleich, frei, geheim – und für alle klar und verständlich sein. Das sollten auch die Grünen wissen.“
Der Gesetzesentwurf wird im bayerischen Landtag nur schwer eine Mehrheit finden. Bereits 2019 scheiterten die Grünen mit einem ähnlichen Vorstoß eine Frauenquote einzuführen.