Obwohl Corona längst seinen Schrecken verloren hat, müssen Patienten in Arztpraxen weiterhin eine Maske tragen. Ärztevertreter fordern nun eine bundesweite Aufhebung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband fordern, die Maskenpflicht in Arztpraxen zu beenden. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun für das Praxispersonal angekündigt hat“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anpassen.“ Die pandemische Lage sei vorbei.
Auch der Deutsche Hausärzteverband macht sich für ein Ende der Maskenpflicht stark. „Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth. „Vielmehr sollen die Praxen eigenständig über ihr Hausrecht entscheiden, ob bei ihnen eine Maskenpflicht gilt oder nicht.“
In Bayern und Baden-Württemberg entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen ab dem 1. Februar. Patienten, Besucher von Arztpraxen, Angestellte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind hingegen bis mindestens 7. April verpflichtet, FFP2-Maske tragen – denn hier greifen bundesweite Regelungen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach lehnt ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen bisher ab. Die bayerische Ankündigung in der vergangenen Woche kritisierte er. „In Bayern kann es jetzt passieren, dass ein infizierter asymptomatischer Arzt viele alte oder chronisch kranke Patienten infiziert. Weil er keine Maske trägt“, schrieb Lauterbach auf Twitter.