Der Bremer Wahlbereichsausschuss hat die Kandidatenlisten der tief zerstrittenen AfD für die bevorstehende Bürgerschaftswahl abgelehnt, wodurch die Partei in Bremen nicht wählbar sein wird.

Der Wahlbereichsausschuss in Bremen hat die beiden konkurrierenden Listen der AfD für die anstehende Bürgerschaftswahl im Mai abgelehnt. Die Entscheidung bedeutet, dass die Partei in Bremen nicht wählbar sein wird.
Der Ausschuss hat die Listen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung abgelehnt. Die Partei habe nicht alle Vorgaben des Wahlrechts eingehalten, insbesondere bei der Durchführung ihrer Aufstellungsversammlung. Die AfD in Bremen ist tief gespalten und in zwei Lager zerstritten. Eine Seite besteht aus einem verbliebenen Kernvorstand, während die andere Seite einen selbsternannten Notvorstand aufweist. Beide Gruppen bestreiten gegenseitig die Legitimität der jeweils anderen. Der Notvorstand stützt seine Position auf Urteile der Landes- und Bundesschiedsgerichte der AfD. Der verbliebene Kernvorstand hingegen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen und erhält Unterstützung vom Bundesverband, der diese Sichtweise offiziell vertritt. Infolgedessen sind auch mehrere Gerichtsverfahren im Gange.
Dies führt dazu, dass die AfD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen keine Kandidaten aufstellen kann und somit keine Stimmen erhalten wird.
Die Entscheidung des Wahlbereichsausschusses hat für die AfD erhebliche politische Konsequenzen. Als eine der größten Oppositionsparteien im Bundestag und in vielen Landesparlamenten wird die AfD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen nicht vertreten sein. Sie kann jetzt noch Beschwerde bei der Landeswahlleitung einlegen.