Am Mittwoch hat Ibrahim A. zwei Menschen in einem Regionalexpress zwischen Kiel und Hamburg getötet. Jetzt wurde bekannt: Das Amtsgericht St. Georg ging vor der Tat bereits davon aus, dass Ibrahim A. erneut straffällig wird!

Am Donnerstagnachmittag hat ein Ermittlungsrichter in Itzehoe einen Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Totschlags gegen Ibrahim A. erlassen – den Mann, der am Mittwoch ein Blutbad in einem Regionalzug anrichtete.
Ibrahim A. verweigert nach aktuellen Informationen jegliche Aussage zu den Vorwürfen – er macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Dies teilte sein Anwalt Björn Seelbach, welcher ihn laut eigenen Angaben vertritt, dem Spiegel mit.
Amtlich: Rückfall-Risiko 50 Prozent
Ibrahim A. wurde nur sechs Tage, bevor er zwei junge Menschen aus dem Leben riss und sieben weitere verletzte, aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hamburg entlassen. Er saß bereits seit Januar 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls in Untersuchungshaft, als ihn das Amtsgericht St. Georg im August 2022 zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilte. Allerdings kam er am 19. Januar durch ein Urteil des Hamburger Landesgerichts frei, denn sein Urteil war noch nicht rechtskräftig – und die Dauer der Untersuchungshaft erreichte beinahe das Strafmaß.
Sein Anwalt erkälte dem Spiegel, es wäre „besser gewesen, man hätte ihn auf die Entlassung vorbereiten können“. Bereits vor der Inhaftierung sei Imbrahim A. in Hamburg obdachlos gewesen, danach stand er erneut „auf der Straße“. Auch das Amtsgericht St. Georg bemängelte diesen Zustand, A. hätte laut dem Urteil vom 18. August 2022 „kein tragfähiges soziales Netz“. Zudem fehle ihm eine Berufsausbildung.
Unfassbar: Bereits damals wurde das Risiko, dass A. erneut straffällig wird, vom Gericht auf 50 Prozent geschätzt.
Schweres Trauma war bekannt
Eine Familie habe A. in Deutschland nicht. Nur noch seine Geschwister würden im Gazastreifen leben, andere Familienangehörige seien verstorben. Die Hamas habe seinen Onkel umgebracht, seine Familie terrorisiert und ihm „Verbrennungen und Schnittverletzungen zugefügt“. Dies sei der „Grund für seine Flucht“, erklärte sein Anwalt. Das Gericht stellte fest, ihm fehle es an einer „günstigen Sozialprognose“.