Der 19-Jährige engagiert sich bei „Fridays for Future“ und will in Berlin politische Karriere machen. Sein Vater machte ihm dafür die Wohnung klar.

Eine 68-Jährige muss die Wohnung, in der sie seit 37 Jahren wohnt, bis Ende des Jahres wegen Eigenbedarfs räumen. Wie die taz berichtet, hat der Eigentümer die Rentnerin aus der Wohnung in Kreuzberg geklagt, damit sein 19-jähriger Sohn, ein Nachwuchspolitiker der Grünen und „Fridays for Future“-Aktivist, in diese einziehen könne.
Dem Bericht zufolge sei dies das Ergebnis einer Güteverhandlung von vergangener Woche. Der Vater, ein bekannter Fernsehfilmproduzent, habe demnach die Wohnung in der Manteuffelstraße im März 2021 gekauft. Drei Monate später, im Juni, schickte er der Rentnerin die Kündigung. Wegen seines Sohnes, der aus München nach Berlin ziehen, studieren und Politiker werden wolle, Mitglied bei den Grünen und aktiv bei „Fridays for Future“ sei, melde er Eigenbedarf an.
„Moralisch unter alle Kanone“
Die 68-Jährige ist nicht die einzige Mieterin im Haus, die verdrängt werden soll. Der taz zufolge soll einem weiteren Nachbarn, der seit 2001 in seiner Wohnung lebt, ebenfalls gekündigt werden. Auch seine Vermieterin hat Eigenbedarf angemeldet. Die Not der beiden Alt-Mieter hat unter anderem die Kiezinitiative „GloReiche Nachbarschaft“ auf den Plan gerufen, die vergangene Woche vor dem Haus protestiert hatte.
Die Rentnerin bekommt laut taz 30.000 Euro Entschädigung vom Kläger. „Wir haben das beste rausgeholt“, sagte der Anwalt der Rentnerin. „Moralisch ist es aber unter aller Kanone, dass jemand das durchzieht im Wissen, dass jemand anderes seine Wohnung verliert.“
Die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg machten erst 2017 mit dem Slogan „Die Häuser denen, die drin wohnen“ Wahlwerbung, was unter anderem Kritik der Bundespartei auf sie zog. Die Partei unterstützte die Kampagne „DW enteignen“, die die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen wie Deutsche Wohnen oder Vonovia forderte. Laut eigenem Wahlprogramm setzt sich die Partei für sozialen Wohnungsbau und Mieterschutz ein – scheinbar nur so so lange, wie sie selbst nicht zu den Nutznießern von Immobilienvergaben durch Familienangehörige gehört.