
Der Staat muss endlich Entschlossenheit und Härte zeigen gegen
Silvester-Randalierer und Clan-Kriminelle, fordert der frühere
Bundesverteidigungsminister und renommierte Verfassungsrechtler Prof.
Rupert Scholz (85, CDU) im Gespräch mit Pleiteticker.de
„Der Staat ist keineswegs machtlos gegenüber solchen Kriminellen“, so
Scholz. „Das Problem betrifft nicht nur die die Silvesternacht, sondern
inzwischen nahezu ganz Deutschland: In so genannten rechtsfreie Zonen
wird der Rechtsstaat offen herausgefordert und in Frage gestellt. Zum Teil
traut sich sogar die Polizei nicht mehr, dort für Recht und Ordnung zu
sorgen. Am Silvesterabend ist noch einmal deutlicher geworden, welche
Auswüchse diese Art der Kriminalität inzwischen annimmt.“
„Das Böllerverbot ist keine Lösung“, sagt der Verfassungsrechtler und
sieht darin eher eine Scheindebatte, die von den wirklichen Ursachen und
kriminellen Strukturen ablenken soll. „Die Lösung liegt in der
Einschränkung der Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz (GG). Darauf
berufen sich nicht zuletzt Clans und Chaoten aus Neukölln oder
Friedrichshain. Sie alle meinen, sie könnten sich beliebig aufhalten und
bewegen, wo es ihnen passt, weil für alle Deutschen diese Freizügigkeit
gilt.“ Deshalb könne es zu solchen Zusammenrottungen gewaltbereiter
Chaoten kommen.
Hier könne der Staat durchaus kraftvoll ansetzen, so Scholz: „Das
Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG gilt nicht grenzenlos,
sondern es kann unter verschiedenen Vorbehalten massiv eingeschränkt
werden. Dazu zählt unter anderem der Schutz vor strafbaren Handlungen,
wie Art. 11 Abs. 2 ausdrücklich sagt. Wenn entsprechende
Verdachtsmomente vorliegen über Clans oder Migranten, die sich auf den
Straßen Neuköllns austoben, kann ein klares Platz- und Aufenthaltsverbot
verhängt werden. Das muss geschehen. Nur das ist eine Sprache, die
notorische Straftäter verstehen.“ Auch der „Schutz der Jugend vor
Verwahrlosung“ ist im gleichen Artikel übrigens als Grund für die
Einschränkung der Freizügigkeit ausdrücklich erwähnt.
„Der entscheidende Punkt ist allerdings die Durchsetzung“, weiß auch
Rupert Scholz. „Es muss der klare politische Wille erkennbar werden, diese
Platzverweise und Aufenthaltsverbote auch durchzusetzen. Wer dennoch
an den entsprechenden Orten aufgegriffen wird, kann zu Beispiel
festgesetzt und in Abschiebegewahrsam genommen werden, wenn es sich
um lediglich geduldete Migranten handelt oder anderweitig bestraft
werden.“ Ob dieser politische Wille tatsächlich vorhanden ist, daran hat
allerdings auch Verfassungsrechtler seine Zweifel.