Die SPD-regierten Bundesländer haben Lars Brocker als neuen Bundesverfassungsrichter vorgeschlagen. Heikel: In einem FAZ-Artikel mit dem Titel „Solidarität als Staatsaufgabe“ hat sich der Jurist unter bestimmten Bedingungen noch für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ausgesprochen.

Die SPD-geführten Bundesländer haben Lars Brocker für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgeschlagen. Am 10. Februar wird der Bundesrat über den Vorschlag abstimmen. Der Jurist hat vor weniger als einem Jahr noch öffentlich für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht argumentiert.
Freiheitsrechte ja – aber…
Unter der Überschrift „Solidarität als Staatsaufgabe“ hatte Brocker im April 2022 in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Ob ein solcher „Impfzwang“ von Artikel 2 des Grundgesetzes („körperliche Unversehrtheit“) gedeckt wird, wurde selbst zu Hochzeiten der Pandemie unter Juristen kontrovers diskutiert.
Brocker argumentierte damals, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gehöre angesichts bedrohlicher Infektionsprognosen zu den „Handlungspflichten“ des Staates. Zwar seien individuelle Freiheitsrechte zu beachten, jedoch sei das Grundgesetz nicht auf „Egoismus und Selbstsucht angelegt“, so der Jurist in der FAZ. Einige namhafte Kollegen sahen das anders. Eine allgemeine Impflicht sei „unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, schrieb der Oldenburger Jurist Volker Boehme-Neßler in einem Beitrag für die Zeit. Die Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen, sei ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Justiziar der SPD-Landtagsfraktion
Brocker ging in seinem Gastartikel für die FAZ sogar noch weiter: Sollte sich der Bundestag nicht auf eine Impfpflicht einigen können, so sollte laut Brocker das Bundesverfassungsgericht eingreifen: „Das Verfassungsrecht jedenfalls hält das notwendige Instrumentarium bereit, Verfassungspflichten des Staates auch durchzusetzen – und sei es in letzter Konsequenz mithilfe des Bundesverfassungsgerichts.“
Derzeit ist Lars Brocker noch Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) von Rheinland-Pfalz sowie der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Am BVerfG würde er Gabriele Britz ablösen – ihre Amtszeit endete nach zwölf Jahren am 1. Februar.
Seine Karriere begann Lars Brocker als Mitarbeiter im wissenschaftlichen Dienst des Mainzer Landtags. Anschließend wurde er der Justiziar der SPD-Landtagsfraktion und später der Direktor des Landtags in Rheinland-Pfalz. Zum Präsidenten des VerfGH und OVG in Rheinland-Pfalz wurde er 2012 berufen.
Brockers Schwerpunkt ist Parlamentsrecht, dazu hat er bereits mehrere wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. In einem Grundgesetz-Kommentar von Epping/Hillgruber befasst er sich unter anderem mit dem Petitionsrecht sowie Untersuchungsausschüssen.