
Von Julius Böhm
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Beweislastumkehr für Beamte, die sie für rechtsextremistisch hält: Schuldig, bis die Unschuld erwiesen ist. „Ein Entlassungsgrund ist für den Beamten die Verfassungsfeindlichkeit und die kann nicht einfach behauptet, sondern muss durch Tatsachen nachgewiesen werden“, kritisiert Staatsrechtler Prof. Franz Josef Lindner gegenüber Pleiteticker.de.
Nancy Faeser will doch nicht die Beweislast für Beamte umkehren? Bei AnneWill ruderte sie am Sonntag zurück: „Ich will nicht die Beweislast umkehren.“ Sie habe sich sowohl im Bundestag als auch vor einem Millionenpublikum bei Maischberger nur „etwas umgangssprachlich“ ausgedrückt, so die Bundesinnenministerin.Ob Umgangssprache oder „Freudscher Versprecher“ – Faeser will ganz konkret dafür sorgen, dass Beamte schon bei Extremismus-Vorwürfen per Verwaltungsakt rausgeworfen werden können. Ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes ist nicht mehr nötig. Das ginge „dann schneller“ und sei „einfacher nachzuweisen“, so Faeser.
Staatsrechtler sieht „Misstrauensvotum gegen Beamte“
Prof. Franz Josef Lindner sieht darin einen „Hebel, um missliebige Beamte leichter loszuwerden – ein Misstrauensvotum gegen Beamte“, so der Staatsrechtler zu Pleiteticker. Und weiter: „Das Kalkül ist, dass der einzelne Beamte Aufwand und Kosten einer Klage zu scheut.“Der Sinn, dass Beamte nicht so leicht entlassen werden können, ist, dass sie entlang verfassungsrechtlicher Normen und nicht parteipolitischer Vorgabe des Dienstherrn arbeiten können. Prof. Lindner warnt: „Diese Unabhängigkeit gegenüber dem Dienstherrn droht so ausgehöhlt zu werden.“Ein weiteres Problem: Was genau ist Extremismus? Dies sei kein Begriff des Beamtenrechts, erklärt Lindner. „Ein Entlassungsgrund ist für den Beamten die Verfassungsfeindlichkeit und die kann nicht einfach behauptet, sondern muss durch Tatsachen nachgewiesen werden. Was man dann als verfassungsfeindlich ansieht, ist natürlich eine Wertungsfrage.“Nach dem Rauswurf haben Beamte zwar die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht zu klagen – wer die Zeit, die Kosten und das Risiko, auf diesen sitzenzubleiben, in Kauf nimmt, ist mehr als fraglich.