
Die Union lässt sich mit eher mageren Zugeständnissen abspeisen und wird die Sozialstaatsreform der Ampel, das „Bürgergeld“, durchwinken. Doch das Grundproblem des Projektes bleibt bestehen: Wer arbeitet, hat weniger als jemand, der „Bürgergeld“ bezieht.
CDU/CSU und die Ampel-Koalition haben wohl einen Kompromiss zum sogenannten „Bürgergeld“ gefunden. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf Berliner Quellen. Damit dürfte die Union ihre Blockadehaltung im Bundesrat aufgeben und der Sozialstaatsreform von SPD, Grünen und FDP zustimmen.
Die Zugeständnisse, die sich die Union erkämpfen konnte, sind mager: Nichts ändert sich an der Höhe des sogenannten „Bürgergelds“ – nach wie vor besteht das grundsätzliche Problem: Wer arbeitet, hat weniger als jemand, der „Bürgergeld“ bezieht. Die Erhöhung des Regelsatzes für einen Single um 53 Euro auf 502 Euro stand für CDU und CSU wohl auch nie zur Debatte – sie war und ist Konsens, heißt es.
Wie die BILD berichtet, werden Reste der Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Die sechsmonatige „Vertrauenszeit“, in der keine Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer verhängt werden könnten, soll entfallen. Es soll von Beginn an Sanktionen für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse geben – sie sollen mit finanziellen Einbußen bestraft werden.
Die Ampel wollte ebenfalls eine sogenannte „Karenzzeit“ von zwei Jahren durchsetzen: In dieser Zeit sollten das Vermögen und die Wohnverhältnisse der Bezieher nicht überprüft werden. Nun wird die Karenzzeit auf 12 Monate gekürzt. Auch das Schonvermögen, also die Bemessungsgrenze des für das Sozialamt unantastbaren Privatvermögens, wird gesenkt: für die erste Person auf 40 000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 15 000 Euro. Es sind vor allem Schein-Zugeständnisse, die am Wesen der Reform nichts verändern.
Am Nachmittag wollen Union und Ampel ihren Kompromiss der Öffentlichkeit präsentieren.