
Der renommierte Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält die von der Ampel angestrebte Wahlrechtsreform für Verfassungswidrig. „Der Entwurf ist in meinen Augen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“, sagte er gegenüber pleiteticker.de.
Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz (CDU) hält den vorgelegten Entwurf für ein neues Wahlrecht für „klar verfassungswidrig“. Gegenüber pleiteticker.de sagte Scholz: „der Entwurf verstößt gegen die Grundsätze der Freien, gleichen und unmittelbaren Wahl. Die Gleichheit der Wahl ist nicht gegeben, wenn der Gewinner eines Wahlkreises hinterher doch kein Mandat erhält. Gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit wird verstoßen, wenn zwischen den Sieg in einem Wahlkreis und das Mandat ein dritter Faktor zwischengeschaltet wird, wie diese durch das zusätzliche Abstellen auf das Ergebnis der Zweitstimmenwahl geschieht. Ich sehe da keinen Spielraum für die Richter in Karlsruhe. Der Entwurf ist in meinen Augen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.“
Die geplante Wahlrechtsreform der Ampel ist hochumstritten: Wahlkreisgewinner können demnächst aus dem Bundestag fliegen. Die Erst- und Zweitstimme sollen abgeschafft werden, stattdessen soll es eine Haupt- und eine Wahlkreisstimme geben. Um Überhangsmandate zu verhindern, soll künftig das sogenannte Prinzip der Hauptstimmendeckung gelten. Folglich dürfen nicht mehr Wahlkreisgewinner in den Bundestag einziehen, als der Partei nach Hauptstimmen zustehen. Künftig wird es also Wahlkreise geben, die nicht mehr von einem Abgeordneten direkt vertreten sind. in Bayern etwa wird jeder fünfte Wahlkreis wohl bald keinen direkten Vertreter mehr im Bundestag haben.