
Der Bund will für Mieter die Abschläge bei Gas- und Fernwärmekosten im Dezember 2022 übernehmen. Vermieter kritisieren: Die Kommunikation sei nicht eindeutig gewesen, die Pläne könnten teilweise nicht umgesetzt werden.
Müssen die Gashilfen warten? Manche Mieter rechneten mit einer schnellen, unkomplizierten Hilfe für die Gasrechnung. Daraus wird vielleicht so schnell nichts, denn: Die Abschlagszahlungen für den letzten Jahresmonat werden nicht an die Mieter direkt ausbezahlt. Und: Für viele kommen die Hilfen erst nächstes Jahr.
Das Erdgas-Soforthilfegesetz hat eigentlich das Ziel, Endkunden zu entlasten. Das betrifft vor allem auch Mieter, die von erhöhten Heizkosten betroffen sind und die nun entlastet werden sollen. Direkt geholfen wird nach einem MDR-Bericht in diesem Jahr nur den Mietern, die einen eigenen, monatlichen Vertrag mit einem Versorger haben. Ihnen soll der Dezember-Abschlag – ein Teilbetrag der Gasrechnung – nicht vom Konto abgebucht werden.
Sie erhalten also keine zusätzliche Zahlung, sondern müssen weniger überweisen. Doch Vermieterverbände kritisieren: Die Hilfen, die schon im Dezember geltend gemacht werden können, seien technisch schwer umsetzbar. Mirjam Philip vom Verband sächsischer Wohnungsgenossenschaften sagt dem MDR: „Man kann es technisch, Stand jetzt, nicht mehr umsetzen.“
Für die Mieter, die keinen eigenen Vertrag haben, sondern ihre Nebenkosten über den Vermieter abrechnen, sieht das Ganze anders aus. Diese sollen erst im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung eine Hilfe erhalten, wie der Fernsehsender berichtet. Für sie erfolgen die Leistungen demnach erst im kommenden Jahr. Sie müssen sich – wohl oder übel – gedulden.